Kunstförderung und Kulturpolitik im Lichte der Kunstfreiheitsgarantie des Grundgesetzes
Eine kluge Ausgestaltung von Förderverfahren folgt dem in der Verfassungslehre für die Umsetzung der Kunstfreiheitsgarantie entwickelten Zweistufen-Modell: Politik bestimmt die Rahmenbedingungen. Fachgremien, besetzt mit kundigen Persönlichkeiten, entscheiden (frei!) in diesem Rahmen, wer wieviel Förderung erhält. Diese Entscheidungen sind dann auch bindend für Kulturverwaltung und -politik. So wird Kunstfreiheit durch Organisation und Verfahren geschützt. Kluge Kulturpolitik lebt bei der Organisation von Förderverfahren vom Fingerspitzengefühl im Spannungsfeld zwischen fachlich versierten und politisch verantwortlichen Personen und Gremien. Und da muss es heißen: In dubio pro arte!