Die Nutzung von Schriftarten und Schriftartenlizenzen
Kultureinrichtungen betreiben Websites und produzieren Programmvorschauen, Ausstellungskataloge, Programmhefte und ähnliche Broschüren, Flyer, Poster und Plakate und teils auch eigene Magazine, die im Druck und online verbreitet werden. Die dafür benötigten Schriftarten werden als Computerschriftarten genutzt. Den Mitarbeitenden einer Einrichtung ist allerdings oft nicht hinreichend klar, wie und in welchem Umfang eine Schriftart genutzt werden darf. Der Beitrag beschreibt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Schriftarten und speziell Computerschriftarten nach Designrecht und Urheberrecht gelten, und stellt die Konsequenzen dar, die sich daraus für ihre Lizenzierung ergeben.