Der Status von Musikschullehrern
Der Status von Musikschullehrern an (städtischen oder staatlichen) Musikschulen beschäftigt die Rechtsprechung immer wieder. Während die Träger der Musikschulen Honorarverträge abschließen und sie als freie Mitarbeiter jenseits des Arbeitsrechts und des für abhängig Beschäftigte geltende Sozialversicherungsrecht beschäftigen wollen, machen Musikschullehrer zunehmend geltend, sie wären nicht selbständig tätig, sondern stünden in einem Arbeitsverhältnis / abhängigen Beschäftigungsverhältnis zum jeweiligen Träger der Musikschule.
Wenn nicht von spezifischen Personen die Rede ist, sind Personen jeder Geschlechtsidentität gemeint. Lediglich aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird künftig bei allen Bezeichnungen die grammatikalisch männliche Form verwendet.