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Geldauflagen für Kulturbetriebe

Chancen und Grenzen der Akquise

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das Instrument der Geldauflage im deutschen Strafrecht. Geldauflagen verpflichten zum Beispiel Verurteilte, einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Im Gegensatz zu Geldstrafen und Bußgeldern, die zwingend an die Staatskasse gehen, können diese Zahlungen auch an eine gemeinnützige Einrichtung zugewiesen werden. Für gemeinnützig organisierte Kulturbetriebe kann dies eine interessante Finanzquelle sein. Allerdings ist die Auswahl einer konkreten Einrichtung gesetzlich nicht geregelt. In den vergangenen Jahrzehnten sind in den Bundeländern unterschiedliche Geldauflagenvergabestrukturen entstanden. Der Beitrag analysiert diese Strukturen und gibt Handlungsempfehlungen.

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