Neues Vertragsrecht für Internetdienste bei Veranstaltungen
Seit 1. Januar 2022 gelten neue verbraucherrechtliche Vorschriften für Verträge über digitale Produkte. In das Bürgerliche Gesetzbuch wurden hierfür explizit die §§ 327, 327 a–u BGB neu aufgenommen. Kulturveranstalter mit digitalen Inhalten und Dienstleistungen während einer Veranstaltungsdurchführung sollten sich dieser neuen Rechtslage gerade im Verhältnis zu ihren Besucher*innen (Verbraucher) bewusst sein.