Doppelbesteuerungsabkommen
Abgabepflicht für ausländische Künstler*innen und Befreiungsabkommen
Für ausländische Künstler*innen, für Veranstalter von Auftritten mit internationalen Musiker*innen sowie die weitere Vermarktung von Musik stellt sich regelmäßig die Frage nach der Besteuerung von Künstlereinkünften. Denn für die nach steuerlichen Maßstäben zu unterscheidenden Leistungen der Künstler*innen mit Wohnsitz in einem oder mehreren anderen Ländern greifen häufig mehrere Staaten mit ihren Steuerrechtsordnungen zu. Eine Entlastung dafür bieten vor allem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Der vorliegende Beitrag erläutert die Rechtsgrundlagen und ihr Verhältnis zueinander und versucht, eine Hilfestellung dafür zu geben, wie typische Sachverhalte mit internationalen Künstler*innen steuerrechtlich einzuordnen sind.