Mietzahlungen während des Lockdowns
Hallenbetreiber und Veranstalter liegen nicht selten im Streit um die Mietzahlung, wenn durch hoheitliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Veranstaltungen untersagt oder eingeschränkt werden. Die Vertragsparteien berufen sich jeweils auf Gerichtsentscheidungen oder Juristenmeinungen, die einseitig zu ihren Gunsten ausgehen. Die wirtschaftlichen Lasten, die sich aus der Corona-Krise für den Veranstaltungsbetrieb ergeben, sollten die Mietvertragsparteien aber solidarisch schultern.