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Orchesterarbeitsrecht

Der Tarifvertrag für Musiker*innen in Konzert- und Theaterorchestern

Der TVK findet als Flächentarifvertrag auf die Arbeitsverhältnisse von Musiker*innen in rund 100 deutschen Konzert- und Theaterorchestern Anwendung. Für Rundfunkklangkörper gelten gesonderte Tarifregelungen der einzelnen Rundfunkanstalten. Allgemeine, nicht orchesterspezifische Bestimmungen des TVK sind teilweise identisch mit den Regelungen des TVÖD und des TV-L bzw. des NV Bühne. Besondere, orchesterspezifische Bestimmungen im TVK betreffen vor allem die Bereiche der Mitwirkungspflicht, der Arbeitszeit sowie Vergütungen, Instrumente, Befristungen, Kündigungen, Abfindungen.

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