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Publizitätspflichten von großen Veranstaltungsunternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft

Etliche große Livekonzertveranstalter sind europaweit tätig und als große Kapitalgesellschaften organisiert. Zur Finanzierung des Unternehmens geben sie u. a. Aktien aus, die oftmals über Börsen gehandelt werden. Solche kapitalmarktorientierten Konzertveranstalter unterliegen umfangreichen Publizitätspflichten, welche vorliegend rechtlich betrachtet werden sollen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsfolgen. Der Beitrag ist vor allem aus Sicht von Kunstschaffenden und potenziellen Vertragspartnern des Großveranstalters interessant. Kulturschaffende kommen aber auch als zukünftige Anleger*innen bei börsennotierten Konzernveranstaltern in Betracht.

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