Der Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Künstlern und Produktionsgesellschaften
Die Problematik der sogenannten „Ausländersteuer“, der „Steuerabzug auf inländische Einnahmen von Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“ ist bereits seit vielen Jahren ein Dauerthema vor allem für die Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft. Nachdem 1996 der Steuersatz von bis dato 15 auf 25 % (seit 2002 auf 20 % gesenkt) angehoben wurde, haben sich nicht nur sowohl inländische Finanzgerichte als auch der Europäische Gerichtshof mehrfach mit der Legalität dieser Pauschalbesteuerung auseinandersetzen müssen. Auch die Politiker - allen voran die Kulturpolitiker - haben an der Seite der Betroffenen mit Nachdruck für gesetzliche Erleichterungen gekämpft. Im folgenden Beitrag werden umfassend und anschaulich die wichtigsten Grundlagen und Entwicklungen dargestellt. Es wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf das deutsche System hat und welche Möglichkeiten der Befreiung von der Abgabenpflicht bestehen.