Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (1)
Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
Mit der Neustrukturierung des europäischen Vergaberechts im Jahre 2014 und der nationalen Umsetzung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 17.02.2016 war die Regelung für Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich abgeschlossen. Das Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte sollte den Regelungen im Oberschwellenbereich anpasst werden, ohne jedoch die gebotenen Erleichterungen für die Vergabestellen und die Unternehmen aus dem Auge zu verlieren. Der Beitrag gibt einen Überblick über Struktur der UVgO sowie wichtigste Neuerungen und Änderungen.