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Das große Recht der bühnenmäßigen Aufführung und die Lizenzierung der musikalischen Aufführungsrechte

Veranstaltern von Musicals, Opern oder Handlungsballetten stellt sich die Frage, ob sie ihre Veranstaltung bei der GEMA lizenzieren oder die Aufführungsrechte für Musik und Text beim zuständigen Urheber einholen müssen. Dieser Beitrag soll einerseits einen praktischen Überblick über die aktuelle Rechtslage vermitteln und zum anderen als Leitfaden dienen, wie typische und atypische Produktionen rechtlich einzuordnen und zu lizenzieren sind.

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