Kulturwirtschaft und neues Verbraucherrecht
Ein Überblick über die (auch) für Kulturbetriebe relevanten Änderungen im Verbraucherrecht
Mit Wirkung zum 13. Juni 2014 wurde das Verbraucherrecht in Deutschland novelliert. Das Umsetzungsgesetz zur neuen Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland trat in Kraft. Die Änderungen betreffen v.a. §§ 312 ff und 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie §§ 246 und 246a EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und regeln vornehmlich das Widerrufsrecht bei Fernabsatzbestellungen und die damit einhergehenden sowie weitere Informationspflichten für Unternehmer neu. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, in welchen Bereichen die Neuerungen auch für Unternehmer im kulturellen Sektor relevant sind und welche wesentlichen Verpflichtungen und Auswirkungen diese mit sich bringen. Anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, was Unternehmen und Einrichtungen zu beachten haben.