Ist Online-Empfehlungswerbung noch empfehlenswert?
Ein praxisorientierter Überblick über Online-Empfehlungswerbung am Beispiel der „Tell-a-Friend“-Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat sich klar positioniert: Empfehlungs-E-Mails sind nach dem BGH nicht anders zu beurteilen als unverlangte Werbe-E-Mails. Kurz: Sie sind in der Regel unlauter. Wer nicht zum rechtswidrig handelnden Werbeversender werden möchte, muss einige Regeln beachten. Wo die Grenze zwischen lauterer und unlauterer „Tell-a-Friend“-Werbung verläuft, untersucht der Beitrag am Beispiel der E-Mail-Weiterempfehlung. Ausgehend von den rechtlichen Anforderungen an E-Mail-Werbung werden die Grundsätze der „Tell-a-Friend“-Werbung per E-Mail erörtert, um anschließend einige praktische Tipps zu geben.