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Das Fernabsatzwiderrufsrecht

Die Auswirkungen der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie ab Juni 2014

Die Europäische Verbraucherrechterichtlinie (VRR) führt dazu, dass es künftig – ab dem 13.06.2014 – ein europaweit einheitliches Widerrufsrecht geben wird. Dies hat zur Folge, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzwiderrufsrecht erheblich umgestaltet werden müssen. Die VRR verfolgt das Ziel der europaweiten Vereinheitlichung des Widerrufsrechts im Wege eines Vollharmonisierungsansatzes, so dass dem deutschen Gesetzgeber bei der Umsetzung der Richtlinie nur ein sehr eingeschränkter Handlungsspielraum verblieben ist.

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