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Zur Zulässigkeit der Versendung von Werbemails und elektronischen Newslettern

Das Versenden einer Werbemail ist wesentlich günstiger als das Versenden eines Werbebriefs per Post. Aus diesem Grunde erhalten wir heutzutage zahllose Werbemails; meist mit (pseudo-)erotischen Inhalten und meist aus dem Ausland, sodass die Absender nicht juristisch belangt werden können. Von Spam ist die Rede. Ein Blick in die einschlägige Rechtsprechung zeigt, dass man als Versender hierzulande vorsichtig sein sollte. Andernfalls drohen kostenpflichtige Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen. Der nachfolgende Beitrag schildert die aktuelle Rechtslage.

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