Anbieterkennzeichnung im Internet
Wann ist ein Impressum erforderlich und welche Anforderungen muss es erfüllen?
Jeder Online-Auftritt, der einem geschäftlichen Zweck dient, benötigt ein Impressum. Folglich gilt diese Pflicht auch für jeden Online-Händler/-Unternehmer – und natürlich auch sowohl für die Internetpräsenzen von Kultureinrichtungen und im Kulturbereich tätigen Einzelpersonen als auch für etwaige Online-Shops, in denen etwa Tickets oder Merchandisingprodukte angeboten werden.
Die Impressumspflicht ist die Pflicht, in Druckerzeugnissen und in Online-Veröffentlichungen ein Impressum zu führen. Darin werden zum Beispiel der Verlag und die Redaktion genannt. Bei Veröffentlichungen im Internet, also dem hier fokussierten „Impressumstyp“, spricht man von der Anbieterkennzeichnung. Genau genommen handelt es sich bei dem hier besprochenen Impressum also nicht um eines im presserechtlichen Sinn. Vielmehr geht es um Informationen, die Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr, wie z.B. auf Geschäftsbriefen, sowieso erfüllen müssen. Diese Anbietertransparenz muss auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewährleistet sein – deshalb spricht man auch von Anbieterkennzeichnung.