KulturWerkLeistung
Erläuterungen zum Werkvertrag
Eine Künstlerin macht für einen Auftraggeber eine Performance. Ein Musiker tritt auf. Eine Malerin fertigt ein Porträt an. Was haben diese künstlerischen Tätigkeiten gemeinsam? Im juristischen Sprachgebrauch fertigen alle ein Werk an. Dabei handelt es sich aber nicht nur um die Voraussetzung für das Entstehen des Urheber- bzw. Leistungsschutzrechts.
Noch grundsätzlicher stellt der zugrunde liegende Vertrag zivilrechtlich einen Werkvertrag dar. Also auf den Punkt gebracht: Der Werkvertrag ist der Grundvertrag der Kulturbranche.
Der folgende Beitrag versucht daher, die Grundlagen des Werkvertragsrechts darzustellen und typische Probleme in allen Kulturbereichen anzusprechen. Den Abschluss bildet ein in allen Kulturbereichen einsetzbares Werkvertragsmuster.