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Vertragsgestaltung für Fotografen - Teil 4

Der Lizenzvertrag

Der Fotograf ist bei der Verwertung seiner Bilder, wie jeder Unternehmer, auf vertragliche Absprachen angewiesen. Diese Verträge werden in der Praxis oftmals mit verwirrenden Bezeichnungen versehen und überdies im Rechtsstreit durch Gerichte in bemerkenswert unterschiedlicher Weise interpretiert. Die Rede ist vom sog. Lizenzvertrag, mit dem der Fotograf Bilder „verkauft“, die er nicht speziell im Auftrag eines Kunden gemacht hat, sondern mehr oder weniger „auf Vorrat“ geschossen hat. Bereits hiermit sind die zentralen Fragen umrissen:

  • Was ist eigentlich ein Lizenzvertrag?

und

  • Was genau wird denn verkauft?

Von der Beantwortung dieser Fragen hängt die Handhabung der in der Praxis wichtigen weiteren Fragen ab:

  • Welches Honorar ist zu zahlen?
  • Wie exklusiv sind Exklusiv-Rechte?

und

  • Welcher Schadenersatz steht dem Fotografen bei Verletzung seiner Rechte zu?

Der nachfolgende Beitrag gibt Antworten auf diese Fragen. Dem Beitrag ist, wie stets in dieser Reihe, ein Vertragsmuster mit Erläuterungen angehängt.

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