Die rechtsverbindliche Rückgabezusage zur Sicherung des Leihverkehrs mit ausländischen Kulturgütern
Bei der Konzeption einer Kunstausstellung kommen regelmäßig ausländische Kulturgüter als Leihgaben in Betracht. Doch nicht immer ist der potenzielle Verleiher bereit, das Werk für eine deutsche Ausstellung tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Einer der Gründe für die Verweigerung könnte darin liegen, dass die Eigentumsverhältnisse des Kulturguts strittig sind. Der Verleiher befürchtet daher, dass er das Werk nicht nach der Beendigung der Ausstellung aus der BRD ausführen kann und ihn sogar ein Rechtsstreit erwartet. Für diesen Fall ist der Gesetzgeber tätig geworden. § 20 Kulturschutzgesetz ermöglicht es, dass der Verleiher eine rechtsverbindliche Rückgabezusage beantragen kann, die ihn vor den befürchteten Risiken schützt.