An- und Verkauf bildender Kunst
Im Bereich des Handelns mit bildender Kunst sind auf rechtlicher Ebene verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Es ist zwischen urheberrechtlichen Fragen, Fragen bei der Gestaltung von Ausstellungen bzw. des Ausstellungsvertrages sowie den Rechten und Pflichten beim Erwerb eines Werkes der bildenden Kunst zu unterscheiden. Nachfolgend sollen die eigentumsrechtlichen, vertrags- und urheberrechtlichen Aspekte beim An- und Verkauf bildender Kunst näher beleuchtet werden. Daneben wird auch auf einige steuer- und zollrechtliche Gesichtspunkte eingegangen.
Allen Ausführungen im Zusammenhang mit dem Handel von bildender Kunst ist voranzustellen, dass zwischen eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Fragen zu differenzieren ist. Der Eigentümer eines Werkes der bildenden Kunst ist a priori nicht zur Ausübung urheberrechtlicher Befugnisse berechtigt (§ 44 Abs. 1 UrhG). Davon ausgenommen sind die Fälle, in denen entweder die gesetzliche Schutzfrist abgelaufen ist oder eine entsprechende Vereinbarung mit dem Rechteinhaber existiert.