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Der Gastvertrag des Bühnenschauspielers

„Ihr wisst, auf unseren deutschen Bühnen / Probiert ein jeder was er mag." befand Faust in Goethes Meisterwerk. Nicht nur hinsichtlich der Theaterstücke auf den Bühnen ist Faust zuzustimmen. Auch bei den Engagements von Gastschauspielern an den Bühnen wird einiges ausprobiert, so dass Unklarheiten und Missverständnisse über die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Schauspieler und Bühne daraus resultieren. Für Wirbel und Verwirrung hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 07.02.2007, Az.: 5 AZR 270/06 gesorgt, in der das BAG das dort zugrunde liegende Gastverhältnis als selbständige Tätigkeit eingestuft hat. Der vorliegende Beitrag aktualisiert und ergänzt aus diesem Grund die zuletzt auf dem Stand des Jahres 2001 beruhenden Vertragsmuster und erläutert sie im Einzelnen.


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