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Der Theaterbesuchsvertrag

Wann bekomme ich als Besucher mein Geld zurück?

Was ist, wenn eine Theatervorstellung abgesagt oder mittendrin abgebrochen wird? Was, wenn der Zuschauer meint, statt des angekündigten Stücks sei ein vermeintlich anderes, nicht werkgerechtes zur Aufführung gelangt? Darüber, und über vergleichbare Fragen, kommt es in aller Regel, weil der streitige Geldbetrag meist nicht lohnt, nur selten zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Immer wieder geschieht es jedoch, dass ein Besucher - des „Grundsätzlichen" wegen - bei der betreffenden Bühne vorstellig wird oder den Gerichtsweg beschreitet. Diese Fragen bzw. die Antworten darauf sind andererseits auch für die Bühnenbetreiber, die Theaterunternehmer, von grundlegender Bedeutung. Erst recht im Hinblick auf evtl. Geschäftsbedingungen, die sie erlassen haben bzw. noch erlassen wollen, lässt sich doch dies - gewusst wie - ohne Weiteres regeln.


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