Der Musikverlagsvertrag
Der Musikverlagsvertrag regelt das Vertragsverhältnis zwischen den Musikverlagen und den Komponisten oder Textern eines Musikwerkes. Während der Tätigkeitsschwerpunkt eines Musikverlages früher in der Veröffentlichung von Notenausgaben von Musikwerken lag, konzentriert sich das heutige Tätigkeitsfeld eines Verlages auf die Vertretung der Interessen der Komponisten und Texter, wie z. B. die Anmeldung der Werke bei der GEMA, die Einreichung der Musikfolgen nach Live-Auftritten bei der GEMA1, die Wahrnehmung der sog. Nebenrechte, wie Synchronisation für Werbung und Film und das Inkasso.