Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Besucher nach der Schuldrechtsreform
Eine Kulturveranstaltung verläuft nicht immer entsprechend der Planung. Der Ausfall eines Sängers, dauerhafter Regen bei einer Freilichtveranstaltung, Personen- und Sachschäden etc. seien als typische Beispiele genannt, die dazu führen, dass der Besucher die Veranstaltung unzufrieden verlässt. Für ihn stellt sich die Frage, welche Ansprüche er in solchen Fällen gegenüber dem Veranstalter geltend machen kann. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die wichtigsten Fallgruppen und welche Regelung das Gesetz nach der Schuldrechtsreform hierfür vorsieht.