Zulässige Lautstärkepegel bei Events
Pflichten des Veranstalters zum Schutz der Betroffenen
Zu hohe Lautstärken bei Veranstaltungen sind gesetzlich unzulässig und können zu hohen Haftungsansprüchen hörgeschädigter Besucher führen. Die Nichteinhaltung zulässiger Lautstärkepegel ist als Tatbestand einer deliktischen Handlung zu bewerten. Die überarbeitete Deutsche Industrienorm 15905 Teil 5 greift die Thematik auf und erläutert als „Anerkannte Regel der Technik" entsprechende Schutzmaßnahmen gegenüber dem Publikum. Welche Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch zu hohe Lautstärken für Beschäftigte und Besucher erforderlich sind, erfahren Sie im anschließenden Beitrag.