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Veranstaltungsmanagement – Bemessung von Besucherplätzen

Bevor sich Veranstaltungsverantwortliche der Ablauforganisation und dem Ticketmanagement hinwenden, sind sie gut beraten, sich zunächst mit der jeweils landesspezifischen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) zu befassen. Dies vor allem deshalb, weil der Gesetzgeber neben spezifischen baulichen Regelungen umfangreiche betriebsorganisatorische Maßnahmen festlegte. Insofern werden durch die Versammlungsstättenverordnung nicht nur Planer, Architekten und Bauingenieure tangiert, sondern gleichermaßen Betreiber von Veranstaltungslocations und Veranstalter. Gerade die Verantwortlichen des Veranstaltungsmanagement sind in ihrem Tagesgeschäft gesetzlich gefordert, auf die Einhaltung betrieblicher Sicherheitsbestimmungen zu achten. Nun, warum ist die Auseinandersetzung mit der „Versammlungsstättenverordnung" für Betreiber und Veranstalter gerade in der Planungsphase so unentbehrlich?


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