Unterliegen Gemeinden bei der Vermietung von Stadthallen einem Abschluss- oder Kontrahierungszwang?
Städte und Gemeinden übertragen zunehmend den Betrieb ihrer Stadthallen auf juristische Personen des Privatrechts. Dabei stellt sich die Frage, ob die Stadthallen-Betriebs-GmbH das Objekt an jeden Interessenten „ohne wenn und aber" vermieten muss. Ulrich Poser erläutert die Rechtslage und stellt die aktuelle Rechtsprechung dazu vor.