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Unterliegen Gemeinden bei der Vermietung von Stadthallen einem Abschluss- oder Kontrahierungszwang?

Städte und Gemeinden übertragen zunehmend den Betrieb ihrer Stadthallen auf juristische Personen des Privatrechts. Dabei stellt sich die Frage, ob die Stadthallen-Betriebs-GmbH das Objekt an jeden Interessenten „ohne wenn und aber" vermieten muss. Ulrich Poser erläutert die Rechtslage und stellt die aktuelle Rechtsprechung dazu vor.

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