Kulturförderung und Europäisches Beihilferecht nach Inkrafttreten der neuen allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Überblick und Praxishinweise
Am 1. Juli 2014 ist die neue allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der Kommission in Kraft getreten. Die AGVO eröffnet weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten zur EU-beihilferechtskonformen Förderung von Kultureinrichtungen und -veranstaltungen und erhöht die Rechtssicherheit im „Graubereich" der Anwendung des EU-Beihilferechts auf staatliche und kommunale Kulturfördermaßnahmen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Regelungen der AGVO und die beihilferechtliche Bewertung von Kulturfördermaßnahmen nach Inkrafttreten der AGVO.