Datenschutzkonformes Marketing im Kulturbetrieb
Gliederung des Beitrags:
1. Einleitung
2. Anwendbares Recht
2.1 Bundesdatenschutzgesetz
2.2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
2.3 Telemediengesetz
3. Welche Daten dürfen zu Marketingzwecken verwendet werden?
3.1 Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
3.2 Personenbezogenen Daten
3.3 Gesetzliche Erlaubnisvorschrift - § 28 Abs. 3 BDSG
3.4 Einwilligung des Betroffenen
4. Wie darf geworben werden?
4.1 Briefkastenwerbung
4.2 Telefonwerbung
4.3 E-Mail-Werbung und E-Mail-Newsletter
4.4 SMS- und MMS-Werbung
4.5 Werbung per Telefax
4.6 Ansprechen in der Öffentlichkeit und Verteilen von Werbematerial
4.7 Betrieb einer Webseite
5. Folgen bei Rechtsverstößen
6. Resümee