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Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsrecht

Anforderungen an die inhaltliche Gestaltung von Bühnenstücken

Eine Aufforderung zum Mord, ein ungenierter Hitler-Gruß oder die Darstellung intimer Szenen aus dem Leben real existierender Personen – gelten Schauspielbühnen als rechtsfreier Raum? Das Grundgesetz lässt dies auf den ersten Blick vermuten. Danach ist Kunst frei. Diese Freiheit ebnet auch den Weg für Werturteile und Meinungen auf Bühnen. Drastische Inszenierungen und Äußerungen jeder Art scheinen möglich. Doch zu Grenzen der Kunstfreiheit kommt es, wenn unzulässig in Grundrechte Dritter, wie Persönlichkeitsrechte, eingegriffen wird. Bei Beleidigungen, Schmähungen sowie nicht ausreichend fiktionalisierten Bühnenstücken ist letzteres regelmäßig der Fall. Der Beitrag zeigt, welche Maßstäbe für Äußerungen und Handlungen von Schauspielern auf Bühnen gelten. Auch wird dargestellt, was bei der Darstellung realer Ereignisse und Personen in Bühnenstücken beachtet werden muss. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes bei Verstößen bilden den Abschluss der Darstellung.


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