Das Recht am eigenen Bild
Einschränkungen bei der bildlichen Darstellung von Personen
Das Bild ist als Gestaltungsmittel zur Illustration für die Arbeit von Kulturmanagern und Künstlern unersetzlich. Gegenstand können mitunter Personen sein, die nicht einverstanden sind mit der Verbreitung des Bildes. Bei dem Interessenskonflikt steht das Recht der Bildberichterstattung dem Recht am eigenen Bild gegenüber. Der vorliegende Beitrag stellt dar, welche Lösung das Gesetz und die Rechtsprechung für die sich widerstreitenden Standpunkte vorsieht. Eine Reihe von Beispielen und eine Checkliste unterstützt Sie dabei, selbst zu klären, wann Sie für die Verbreitung eines Bildes eine Einwilligung des Abgebildeten benötigen und wann nicht.