Persönlichkeitsrechte im Kulturbetrieb
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat für den Kunst- und Kulturschaffenden eine große und sogar doppelte Bedeutung: Zum einen steht der Künstler selbst im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Er wird in den Medien zunehmend über seine private Persönlichkeit und nicht nur über seine Kunst wahrgenommen. Zum anderen muss der Künstler - vor allem der Autor oder Theater- bzw. Filmregisseur - immer häufiger damit rechnen, dass seine dem realen Leben entstammenden (Haupt-)Figuren es mit Blick auf ihre Persönlichkeitsrechte nicht hinnehmen, als Vorlagen zu dienen und - oft erfolgreich - gerichtlich dagegen vorgehen. Die Folge ist im schlimmsten Fall ein Verbot, z. B. einen Roman vertreiben zu dürfen. Der Beitrag informiert Sie, inwieweit dieser rechtliche Schutzumfang nach der neuen Rechtsprechung den Betroffenen umgibt und welchen Einschränkungen er unterliegt. Anhand von Beispielen werden u. a. Teilbereiche des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wie z. B. Namens-, Urheberpersönlichkeitsrecht und das Recht am Bild, vorgestellt.