Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kulturveranstaltern
Grundlagen und Grenzen aus Sicht des Wettbewerbsrechts
Wenn die öffentliche Hand Kultureinrichtungen betreibt oder Kulturveranstaltungen organisiert, tritt sie damit oftmals in Wettbewerb zu privaten Veranstaltern. Regelmäßig wird von privater Seite dann der Vorwurf erhoben, das – oftmals aus öffentlichen Mitteln bezuschusste – staatliche Kulturangebot verdränge die privaten Anbieter vom Markt. Der Beitrag untersucht, welchen wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Schranken öffentliche Kulturangebote unterliegen und unter welchen Voraussetzungen Rechtsschutz vor den Zivilgerichten Aussicht auf Erfolg genießt.