Änderungen bei der Umsatzsteuer für Kultureinrichtungen in den Jahren 2010 und 2011
Mit Wirkung zum 01.01.2010 und teilweise zum 01.01.2011 sind auf Basis der geänderten Mehrwertsteuersystemrichtlinie die Vorschriften zur Bestimmung des Leistungsortes für sonstige Leistungen (Dienstleistungen) überarbeitet worden (sog. VAT Package oder Mehrwertsteuerpaket). Diese Überarbeitung gilt als größter Eingriff in das umsatzsteuerliche Regelwerk seit Einführung des EGBinnenmarktes im Jahre 1994. Die Neuregelung betrifft – soweit für Kultureinrichtungen relevant – im Wesentlichen den § 3a UStG.