Das Bühnenschiedsgerichtsverfahren
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) eröffnet mit den §§ 101 bis 110 verschiedenen Berufsgruppen die Möglichkeit, Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis zunächst durch ein eigenständiges Schiedsverfahren unter Ausschluss der Arbeitsgerichte zu regeln. Hiervon haben u. a. die Bühnenkünstler Gebrauch gemacht und sich mit den Bühnenschiedsgerichtsordnungen Regelwerke gegeben, die helfen sollen, bei der Lösung arbeitsrechtlicher Konflikte die Besonderheiten des Bühnenarbeitsverhältnisses angemessen zu berücksichtigen. Der nachfolgende Beitrag möchte einen Überblick über die Voraussetzungen, die Formalien, die Beteiligten und die Rechtsfolgen des Bühnenschiedsgerichtsverfahrens geben.