Die Kunst ist frei? (Teil I)
Tendenzschutz im Betriebs- und Personalrecht
Die Arbeitnehmermitbestimmung ist Regelungsinhalt im Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die betriebliche Mitbestimmung für die in der Privatwirtschaft tätigen Mitarbeiter. Die Beteiligung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen der Dienststelle bzw. des Arbeitgebers regelt das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder (PersVG). Für Zündstoff innerhalb der Arbeitnehmermitbestimmung sorgt, im Rahmen des Tendenzschutzes für künstlerische Betriebe, die Beschränkung von Arbeitnehmermitbestimmungsrechten zum Schutz der Freiheit eines Unternehmens, seine künstlerischen Ziele zu bestimmen und zu verwirklichen. Der Beitrag berücksichtigt die Reform zum Betriebsverfassungsgesetzes, die am 25.9.2001 in Kraft getreten ist.