Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG
Ein Leitfaden
In Kultureinrichtungen und Medienbetrieben hat die Befristung von Arbeitsverträgen eine lange Tradition, welche im Zusammenhang mit der zu gewährleistenden Kunstfreiheit und Flexibilität der Programmgestaltung steht. Aktuell dürfen auf § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG basierende Befristungen des Arbeitsverhältnisses nur bei Arbeitnehmern vorgenommen werden, bei denen die künstlerische Darbietung vor dem Publikum im Vordergrund steht. Dieser Beitrag soll erläutern, wie eine sachgrundlose Befristung auch bei Mitarbeitern, bei denen die künstlerische Darbietung vor dem Publikum gerade nicht im Vordergrund steht, rechtssicher realisiert werden kann. Darüber hinaus weist er auf die zahlreichen möglichen Fallstricke hin.