Arbeitsverhältnisse der Künstler - Teil 1
Am Anfang eines Arbeitsverhältnisses zwischen einer Kultureinrichtung und einem Künstler steht regelmäßig eine Einigung und der gemeinsame Wille für eine gute Zusammenarbeit. Kommt es dann im Arbeitsverhältnis zu Unstimmigkeiten, regeln neben dem Vertrag eine Reihe gesetzlicher Vorschriften, die ebenso für „normale" Arbeitnehmer gelten, sowie Tarifverträge, die Besonderheiten für Künstler vorsehen, die sich widersprechenden Interessen der Parteien. Der vorliegende erste Teil des Beitrags vermittelt einen gelungenen Überblick, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber rechtlich beachten müssen.