Der Status des Künstlers
Von seinem rechtlichen Status hängt sowohl für den Kulturschaffenden als auch für den Unternehmer vieles ab: Ist der Kulturschaffende „Arbeitnehmer" im Rechtssinne, ergibt sich daraus eine Vielzahl spezifisch arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten, die sich z.T. erheblich von den rechtlichen Regelungen unterscheiden, die einen Unternehmer bei der Einstellung von freien Mitarbeitern treffen. Wieder andere Regelungen gelten für die sogenannten arbeitnehmerähnlichen Personen. Dieser Beitrag trägt dazu bei, das arbeitsrechtliche „Dickicht" zu durchdringen und zu klären, wann und für wen Arbeitsrecht Anwendung findet.