Das neue Mindestlohngesetz
(K)ein Drama für Kulturbetriebe?
Zum 01.01.2015 wird als Teil des sog. Tarifautonomiegesetzes das neue Mindestlohngesetz (MiLoG) wirksam, das sich zukünftig auf alle Arbeitsverhältnisse auswirken wird. Dabei stellen sich insbesondere folgende Fragen: Für wen gilt das Gesetz? Welche Ausnahmen gibt es und welche Folgen haben sie? Wie kann sich das Gesetz insbesondere auf die Kulturbetriebe auswirken? Das sind wichtige Fragen, die möglichst schnell Klärung und Beantwortung benötigen.