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AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht

Zur Inhaltskontrolle von standardisierten Arbeitsverträgen

Viele Arbeitsverträge enthalten entweder eigene Klauseln in Formulararbeitsverträgen oder verweisen auf entsprechende Klauseln in Tarifverträgen. Seit dem In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1.1.2002 unterliegen solche Vertragsklauseln in Formulararbeitsverträgen nunmehr einer sog. AGB-Kontrolle. Da der Gesetzgeber die Vorschriften des  AGB-Gesetzes insbesondere in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) integriert und gleichzeitig die Anwendung der AGB-Kontrolle ferner ausdrücklich auf Arbeitsverträge erstreckt, ergeben sich in der  täglichen betrieblichen Praxis erhebliche Rechtsanwendungsprobleme und Unsicherheiten. Bei der Vertragsgestaltung und Formulierung von Formulararbeitsverträgen ist also höchste Vorsicht geboten. Der nachfolgende Beitrag soll daher unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung die neue Rechtslage zur Inhaltskontrolle standardisierter Arbeitsverträge darstellen und die praktischen Konsequenzen bei der zukünftigen Gestaltung von standardisierten Arbeitsverträgen aufzeigen.


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