Der (Kultur-)Verein in Krise und Insolvenz - Teil 1
Das Insolvenzrecht ist eine Spezialmaterie, die einer Querschnittswissenschaft gleicht: In der Insolvenz eines Unternehmens, einer Privatperson oder auch eines Vereins werden die rechtlichen Beziehungen zu z. B. den Vereinsmitgliedern, Spendern, Arbeitnehmern, Kunden, Lieferanten, Finanzbehörden u.a. aus dem Blickwinkel des Insolvenzrechts betrachtet und rechtlich bewertet, teilweise auch abweichend vom z. B. Zivilrecht gestaltet. Die Autoren, Partner einer interdisziplinären, wirtschaftsberatenden Kanzlei aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit einem Schwerpunkt in der Beratung gemeinnütziger Einrichtungen, stellen in der Praxis besonders relevante Aspekte der Krise und Insolvenz von (Kultur-)Vereinen vor. Im vorliegenden ersten Teil werden die Grundlagen des Insolvenzrechts mit Bezug zu der wirtschaftlichen und rechtlichen Situation des Vereins dargestellt. In einer der kommenden Ausgaben werden dann speziell steuerrechtliche Aspekte sowie die Konsequenzen für die Organe des Vereins, die durch die Krise bzw. Insolvenz aufgeworfen werden, dargestellt. Dabei soll auch berücksichtigt werden, dass der Verein nicht nur selbst in die Insolvenz geraten, sondern auch von der Insolvenz z. B. ihrer Spender betroffen sein kann.