Rechtliche Strukturen von Orchestern
Die deutschsprachigen Länder verfügen über eine weltweit einzigartige Orchesterlandschaft. In Deutschland allein gibt es derzeit 132 professionelle „Kulturorchester“, also öffentlich finanzierte Orchester, die sich vorwiegend der klassischen Musik widmen. Darunter befinden sich die Orchester der Theater und Opernhäuser, die reinen Konzertorchester einschließlich der Orchester der Rundfunkanstalten und einige Kammerorchester.
Aus der Aufgabe eines Orchesters als Opern- oder Konzertorchester lässt sich jedoch noch nicht auf seine rechtliche Organisationsform schließen. Es gibt Formen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts, und es gibt rechtlich selbstständige Orchester und Orchester, die Teil anderer Einheiten sind. Dieser Beitrag versucht anhand von prominenten Beispielen, die Vielgestaltigkeit des Organisationsrechts der Orchester aufzuzeigen und zugleich die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen herauszuarbeiten.