Rechtsformen kommunaler Kultureinrichtungen
Früher war alles einfacher. Da gab es das Stadttheater und das städtische Museum. Jedem war klar, dass es sich um einen Teil der Stadtverwaltung handelte, wenn auch um einen schillernden. Seit längerem treten aber Kultureinrichtungen auch als GmbH, eingetragener Verein oder auch als Stiftung auf. Hierzu gesellen sich „Kulturbetriebe", „Zweckverbände" und „optimierte Regiebetriebe".
Der folgende Beitrag bringt ein wenig Licht ins Dunkel und dem Leser die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen nahe. Kommunalrechtliche Probleme sind jeweils in das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen eingebunden. Die in diesem Beitrag dargestellten groben Linien sind aber ohnehin in allen Bundesländern inhaltlich nahezu identisch.