Verwertungsgesellschaft WORT
Die Wahrnehmung von Rechten an Sprachwerken aller Art für Urheber und ihre Verleger
Welche Rechte haben Autoren bei analoger oder digitaler Vervielfältigung ihrer Werke für private Zwecke oder in Copy-Shops, bei der Ausleihe an öffentlichen Bibliotheken oder der öffentlichen Wiedergabe durch die – alten und neuen – Medien? Die Wahrung solcher urheberrechtlicher Vergütungsansprüche und Nutzungsrechte an Sprachwerken aller Art ist Aufgabe der VG WORT. Der folgende Beitrag gibt einen Einblick in die umfangreiche Inkassotätigkeit dieser Verwertungsgesellschaft. Dabei werden sowohl die Vergütungs- und Meldepflichten der Nutzer als auch die Modalitäten der Ausschüttung an Autoren und Verleger im Einzelnen behandelt.