Der Schutz des Datenbankherstellers
Datenbanken sind aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie erscheinen u. a. als Telefonbücher, Hitlisten, Fernsehprogramme, Pferdewetten- oder Fußballspielpläne. Ihre Erstellung und Pflege ist kostenintensiv und erfordert in der Regel die Vornahme wirtschaftlicher Investitionen, für deren Schutz der Gesetzgeber seit dem 1.1.1998 ein neues absolutes Recht, das Datenbankherstellerrecht,geschaffen hat. Für das Verständnis der Regelungen über das Datenbankherstellerrecht gemäß §§ 87a ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) sind Kenntnisse über deren Entstehung sowie Sinn und Zweck unerlässlich.