Urheberrechtsreform: Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten
Gesetzesänderung und Auswirkung auf bestehende Verträge
Nachdem Ende 2003 der „Erste Korb“ zur Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet wurde, trat zum 01.01.2008 der „Zweite Korb“ der Urheberrechtsreform in Kraft. Mit dem „Zweiten Korb“ soll eine Anpassung des Urheberrechts an die Bedürfnisse der sich stets entwickelnden Informationsgesellschaft erfolgen. Das Urheberrecht ist und bleibt eine ständige Aufgabe für den Gesetzgeber. Ein weiterer „Dritter Korb“ für Bildung und Wissenschaft ist in Bearbeitung.