Das Werk-ABC - Anforderungen an die Schutzfähigkeit
Das Werk ist Anknüpfungspunkt für den Schutz von Urheberrechten. Als Werk werden nur persönliche geistige Schöpfungen von Menschen geschützt, die gestalterisch neu und eigenartig sind und sich vom vorbekannten Formenschatz (nicht zwingend figürlich zu verstehen) hinreichend absetzen. Je stärker die Individualität des Urhebers im Werk zum Ausdruck kommt, desto größer ist der Schutzumfang. Je schwächer die individuellen Züge zu erkennen sind, desto geringer ist der Schutzumfang.