Bildende Kunst und Urheberrecht
Rechtsfragen aus dem Bereich der bildenden Kunst stehen im Mittelpunkt dieses Abschnittes. Diese tangieren nicht nur die Urheber selbst, sondern auch die Verwerter von Werken der bildenden Kunst wie Galeristen, Kunstbuchverlage und Sammler. Es werden die Fragen erörtert, die im Zusammenhang mit dem künstlerischen Schaffensprozess von rechtlicher Relevanz sind. Den Kern bilden dabei einzuhaltende Rechtsvorschriften sowie zu beachtende Rechte Dritter.